Sprache auswählen

3pics

 

LIZENZIERTER STADTFÜHRER UND REISELEITER? JA, VIELEN DANK.

Vergewissern Sie sich immer, dass Ihr Stadtführer und Reiseleiter über eine Lizenz verfügen. Ein lizenzierter Stadtführer und Reiseleiter hat einen Ausweis, auch "Lizenz" genannt, auf dem Folgendes vermerkt ist

-Vor- und Nachname des Führers/Begleiters

-Foto

-Territorialer Zuständigkeitsbereich (nur im Falle des Fremdenführers)

-Fremdsprachen, für die sie qualifiziert sind

-Stelle (Gemeinde, Gemeindepolizei), die die Lizenz ausgestellt hat

Der Stadtführer und der Reiseleiter sind zwei unterschiedliche, sich ergänzende Berufe, die beide eine spezielle, gesetzlich geregelte "Lizenz" erfordern. Wer keine Lizenz besitzt und versucht, den Beruf illegal auszuüben, muss mit hohen Geldstrafen seitens der zuständigen Behörden rechnen. Dies dient dem Schutz des Endverbrauchers, damit er eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erhält.

Einige (wie ich) besitzen sowohl eine Reiseleiterlizenz als auch eine Stadtführerlizenz und können daher beide Berufe ausüben.