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GÄSTEFÜHRER/IN ODER REISELEITER/IN? 

Die Europäische Kommission zur Normierung (CEN) hat eine Definition des Berufs des Gästeführers/Tourist Guide beschlossen, die Kernelemente der Qualifikation benennt und die Tätigkeit von der des Reiseleiters/Tour Manager abgrenzt.

Der Gästeführer/Stadtführer ist eine

"Person, die Besucher in der Sprache ihrer Wahl führt und das kulturelle und natürliche Erbe eines Gebiets vermittelt, und die normalerweise über eine gebietsspezifische Qualifikation verfügt, die üblicherweise von den zuständigen Stellen ausgegeben und/oder anerkannt wird".

Der Reiseleiter ist hingegen eine

"Person, die im Auftrag des Reiseveranstalters den Reiseablauf leitet und beaufsichtigt, und dabei sicherstellt, dass das Programm so durchgeführt wird, wie die Beschreibung des Reiseveranstalters, die Grundlage des Reisevertrages ist, vorgibt, und die örtliche praktische Information gibt". 

Achtung! Es ist natürlich möglich auch beide Lizenzen zu haben, aber Reiseleiter, die nicht den notwendigen Bildungskurs besucht haben, und/oder die keine Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) für ein spezifisches Gebiet bestanden haben, um die Lizenze für solches Gebiet zu bekommen, dürfen nicht Ihre Gruppen in jenes Gebiet durch die Stadtzentren führen und ihre Attraktionen, Monumente, Museen usw erklären, da sie  weder nicht dafür gebildet und qualifiziert sind noch   keine Lizenze besitzen.